Winterdienst
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Wissenswertes:
- Zeitersparnis
- Konsequente Räumung aller Gehwege rund um ihre Gebäude
- ohne jegliche Konfrontation zwischen Vermieter und Mieter
- Unser Unternehmen haftet für Unfälle rund um ihr Gebäude
- Entlastung des Vermieter-Mietern-Verhältnisses
- Problemlose Kombination des Winter- und Außenreinigungsdienstes
Informationen:
Wir nehmen Ihnen gerne die Räum- und Streupflicht ab und sind ab 4 Uhr morgens für Sie im Einsatz!
Die Satzung der Kommunen legt eine Räum- und Streupflicht fest. Gehwege müssen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gefahrlos passierbar sein. Dies hält sowohl für Vermieter wie auch für Mieter meist Unannehmlichkeiten bereit. Als Eigentümer, der die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen hat, kennen Sie sicherlich folgende Schwierigkeiten: Häufig wird das Schneeschippen vergessen oder aus Zeitgründen nur lückenhaft erledigt. Absprachen werden unter den Mietern nur unzureichend getroffen. Faktisch werden viele Gehwege erst am Nachmittag und gar nicht geräumt. Meist ist hierbei nur eines sicher: Die Unzufriedenheit aller Parteien.
Sobald Sie einen Winterdienst beauftragen, haben Sie als Vermieter/Verwalter die Gewissheit, dass der Räum- und Streupflicht rund um ihr Gebäude nachgekommen wird. Ihre Mieter werden sich dankbar erweisen, der lästigen Aufgabe, morgens um 7 Uhr in der Kälte Schnee zu schippen, nicht mehr nachkommen zu müssen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Konsequente Räumung aller Gehwege rund um ihre Gebäude, ohne jegliche Konfrontation zwischen Vermieter und Mieter
- Zeitersparnis
- Unser Unternehmen haftet für Unfälle rund um ihr Gebäude
- Entlastung des Vermieter-Mietern-Verhältnisses
- Problemlose Kombination des Winter- und Außenreinigungsdienstes